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Tätigkeitsbericht 2015

 

Die SAP in ihrem 11.Jahr

Die Schweizerische Autonome Pöstlergewerkschaft feierte anlässlich ihres ersten Kongresses Mitte September in Bern den zehnten Geburtstag. 2015 haben wir 101 neue Mitglieder aufgenommen, mehr als 720 sind wir jetzt. Während die andern Postgewerkschaften kontinuierlich Mitglieder verlieren, zieht die SAP immer mehr Postkollegen an, die unsere kämpferische Haltung und unsere direkte Demokratie schätzen und daran Gefallen finden.

Auch haben wir unseren Vorstand mit einem Vertreter für die Deutschschweiz und einem Vertreter für PostAuto verstärkt. Wir sind auf dem Weg zum Erfolg.

 

Anerkennung als Gewerkschaft

Nach zehn Jahren juristischer und administrativer Schritte bei verschiedenen Instanzen (Gerichte, PostCom, Eidgenössische Schlichtungsstelle) werden wir endlich wissen, auf welche Art wir Sozialpartner der Schweizerischen Post AG sein werden. Das Bundesgericht hat uns Recht gegeben und die Post dazu verurteilt, uns Prozesskosten zurückzuerstatten.

Es hat die Sache ans Waadtländer Kantonsgericht zurückverwiesen, das über unsere Fähigkeit, als offizieller Sozialpartner der Post anerkannt zu werden, entscheiden soll. Die Justiz wird sich nicht mehr um eine klare Stellungnahme drücken können. Mit unseren 720 Mitgliedern und einem Wachstum von 100 neuen Mitgliedern pro Jahr schauen wir dem Urteil zuversichtlich entgegen.

Unsere Klage bei der Internationalen Arbeitsorganisation von 2014 ist immer noch hängig, wir erwarten die Stellungnahme der IAO im 2016.

 

Gesamtarbeitsvertrag 2016 der Post

Monat für Monat werden wir nun die Schäden und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch den neuen GAV spüren können. Ein paar Beispiele:

1)      Die Mitarbeiter verlieren 68 bezahlte Freitage (Ferien, Treueprämien, bezahlter Urlaub) im Lauf einer durchschnittlichen Anstellungsdauer von 25 Jahren.

2)      Nur noch eine Kurzpause pro Tag

3)      Die generelle Lohnerhöhung während der ersten 12 Dienstjahre gibts nicht mehr.

4)      Dem Personal von PV (Poststellen und Verkauf) wird die Lohnobergrenze 10% tiefer eingestuft als bei den andern Postangestellten. Für alle über dem festgelegten Lohnband gilt ein endgültiger Lohnstopp.

5)      Bei einer Entlassung oder Senkung des Beschäftigungsgrades fällt die Kündigungsfrist von 6 auf 3 Monate.

6)      Der Schutz vor unrechtmässiger Entlassung (für Personalvertreter und alle Angestellten generell) wird abgeschafft. Es gibt kein Recht mehr auf Wiederanstellung im Unternehmen.

 

Und die Gewerkschaften, welche diesen GAV angenommen haben, beglückwünschen sich noch dazu!

 

Des weiteren schlägt die Post vor, das Personal könne zusätzliche Ferienwochen kaufen, aber mit 2% Lohnabzug wöchentlich. Das ist teuer bezahlt. Korrekt wäre ein Satz von 1,5% gewesen, wie man uns beim Servicecenter Personal sagt. Wir raten, besser unbezahlten Urlaub zu nehmen: da gibts weniger Abzug als beim Kauf von zusätzlichen Ferien.

 

 

Der Uebergang vom Arbeitszeitgesetz zum Arbeitsgesetz ist eine grosse Veränderung für das Personal und die Arbeitspläne. Man wird sehen, ob die Post den Umgang mit diesem neuen Gesetzesrahmen gut beherrscht.

 

 

Postpolitik

Das Parlament hat eine Motion zurückgewiesen, die ein Vetorecht der Gemeinden verlangte, wenn wieder eine Poststelle auf der Abschussliste steht. Währenddessen vergeht keine Woche, in der man nicht in verschiedensten Zeitungen den Zorn von Gemeindebehörden und Postkunden auf die Profitgier einer Postdirektion, der eine Milliarde Gewinn jährlich noch nicht genug ist, herauslesen kann. Zwischen den Ansichten eidgenössischer Parlamentarier und den Bedürfnissen der BürgerInnen klafft wirklich eine grosse Lücke.

 

 

Arbeitstreffen mit der Post

An diesen Sitzungen passieren keine Wunder und sie verhelfen der Post vor allem zu einem guten Gewissen. Sie erlauben uns aber, in Kontakt zu bleiben und einen minimalen Dialog aufrechtzuerhalten. Manchmal ist es sogar möglich, auf diese Art Streitfälle vor Ort zu lösen.

Um solche Fälle nach Bern zu tragen, ist es wichtig, dass ihr uns über die Probleme aus eurer Region berichtet.

 

 

Personalpolitik

Wir stellen eine Verhärtung der Personalpolitik fest, hauptsächlich gegenüber älteren Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir nicht weniger als 4 Fälle, wo versucht wurde, Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung zu entlassen. Diese Kollegen, die jahrelang tadellos ihren Dienst leisteten, sind plötzlich unbrauchbar geworden, scheinbar nicht mehr einzugliedern. Man kann sich fragen, ob sie nicht einfach zu „teuer“ geworden sind für die Post, welche sie lieber durch Junge ersetzt, die weniger kosten.

Was auch auffällt, ist die abnormal hohe Zahl von Burn-outs und Depressionen wegen der Arbeit und übler Machenschaften von „kleinen Chefs“, denen die Führungskompetenz fehlt. Der Sozialdienst der Post gibt zu, dass in dieser Hinsicht ein Malaise besteht; er könne aber nicht eingreifen, da die Post keinerlei Willen zeige, diese Situation zu korrigieren. Diesbezüglich haben wir auch mit Gewerkschaftsvertretern von Syndicom zusammengearbeitet, die um unsere Unterstützung zu gemeinsamem Vorgehen baten, in einem Sektor von ‚Poststellen und Verkauf’, wo ein Chef sich als Diktator aufführte. Die Zusammenarbeit klappte gut, bis zum Tag, als der Leiter von Syndicom seinen Regionalsekretären verboten hat, mit der SAP zusammenzuarbeiten – auch wenn das den betroffenen Postangestellten schadete.

 

Wir mussten ebenfalls feststellen, dass mehr Personal aus dem Gültigkeitsbereich des GAV herausgezogen wird, durch Auslagerung gewisser Sektoren. Ein Beispiel ist der Transport (posteigene Lastwagen). Der schwache Widerstand der Partnergewerkschaften ist ein düsteres Vorzeichen für eine Verschärfung der Situation auch in anderen Bereichen. Die Subunternehmer verhalten sich manchmal wie moderne Sklavenhändler, und die Post schaut weg.

 

 

Beiträge in den Solidaritätsfonds

Erinnern wir hier daran, dass die Post ihren Angestellten, die nicht Mitglied bei Syndicom oder Transfair sind, jährlich mehr als 1,5 Mio. Franken vom Lohn abzieht, die an diese zwei „netten“, folgsamen Partner verteilt werden. Nachdem das Bundesgericht unseren Rekurs gegen diese Abzüge gutgeheissen hatte, baten wir die Post, bei unseren Mitgliedern auf diese Abzüge zu verzichten. Wir raten jedem Mitglied, per Brief die Post zu bitten, diese Solidaritätsbeiträge nicht mehr abzuziehen. Bei abschlägiger Antwort, verlangt die Rückerstattung  der Beträge, sobald die Justiz definitiv über unseren Rechtsstatus als Sozialpartner entschieden hat. Wir haben für euch einen Musterbrief vorbereitet, den wir euch gerne abgeben.

 

 

Mitgliederschutz

Die neue Gesetzgebung erlaubt es jetzt, die Arbeitsgerichte einzuschalten, was wir mehrmals gemacht haben, mit Erfolg. Wir haben beispielsweise eine disziplinarische Verwarnung, die gegen einen Postkollegen ausgesprochen wurde, vors Arbeitsgericht gebracht, wo sie alsbald für null und nichtig erklärt wurde. Wir haben gemerkt, dass die Personalführung der Post von den Arbeitsgerichten nicht sehr geschätzt wird.

 

Schweizerische Autonome Pöstlergewerkschaft     Postfach      1963 Vétroz

Dezember 2015/Januar 2016     

 

 

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